Videoüberwachung: Was ist erlaubt bei Haus & KMU?

Immer mehr Eigentümer und Unternehmen in der Schweiz setzen auf Videoüberwachung – zur Abschreckung und als Beweis im Ernstfall. Doch was ist dabei eigentlich erlaubt? Dieser Beitrag erklärt, wo Kameras eingesetzt werden dürfen, welche Regeln für Datenschutz und Hinweisschilder gelten und worauf speziell KMU achten müssen, damit ihre Videoüberwachung rechtssicher ist.

Videoüberwachung

Eine Kamera am Hauseingang, auf dem Firmengelände oder sogar im Ladeninneren? Immer mehr Private und Unternehmen in der Schweiz setzen auf Videoüberwachung. Doch was ist dabei eigentlich erlaubt – und was nicht?

Wir erklären Ihnen die rechtlichen Grundlagen, praktische Tipps zur Umsetzung und worauf Sie beim Datenschutz achten müssen.

Ist Videoüberwachung auf dem eigenen Grundstück erlaubt?

Für Privateigentümer

Ja, grundsätzlich dürfen Sie Ihr Haus und Grundstück mit Kameras überwachen – solange Sie keine öffentlichen Bereiche filmen.

Das bedeutet:

✅ Erlaubt: Ihre eigene Einfahrt, Ihr Garten, Haustüren, Garagenplätze auf eigenem Grund.

🚫 Nicht erlaubt: Öffentliche Gehwege, Strassen oder das Nachbargrundstück.

Die Kamera darf also nur Ihr Eigentum filmen, nicht das von Dritten oder öffentlichen Raum.

Für Unternehmen

Auch Unternehmen dürfen ihr Gelände, Eingänge, Lagerhallen oder Innenräume überwachen, wenn es dafür einen legitimen Zweck gibt (z. B. Diebstahlschutz, Zutrittskontrolle).

Dabei müssen Mitarbeiter und Kunden aber über die Videoüberwachung informiert werden (z. B. Hinweisschilder).

Datenschutz: Was ist zu beachten?

In der Schweiz gilt das Datenschutzgesetz (DSG). Dieses schreibt vor:

  • Zweckbindung: Aufzeichnungen dürfen nur für den definierten Zweck verwendet werden (z. B. Schutz vor Einbruch).
  • Verhältnismässigkeit: Keine flächendeckende Dauerüberwachung ohne klaren Grund.
  • Information: Hinweisschilder mit Piktogramm & Kontaktmöglichkeit des Verantwortlichen sind Pflicht.

Aufnahmen dürfen nicht einfach so gespeichert werden. Sie müssen regelmässig geprüft und gelöscht werden, wenn kein Sicherheitsvorfall vorliegt.

Was gilt bei Tonaufnahmen?

Eine Videoüberwachung mit Ton (Audioaufzeichnung) ist besonders heikel. Sie ist in den meisten Fällen nicht erlaubt, da sie tiefere Eingriffe in die Privatsphäre darstellt.

Speziell für KMU: Was ist in Geschäften erlaubt?

  • Ladenräume dürfen videoüberwacht werden, wenn z. B. Diebstahlprävention oder Kassensicherung nötig ist.
  • Kunden & Mitarbeitende müssen klar informiert werden (Schild am Eingang).
  • Die Aufnahmen dürfen nicht zur generellen Mitarbeiterüberwachung zweckentfremdet werden.

Praktische Tipps für Ihre Videoüberwachung

Planen Sie präzise: Was möchten Sie überwachen? Nur die Hauseingänge oder auch Nebengebäude?

✅ Wählen Sie Kameras mit definierbaren Erfassungszonen, um öffentliche Flächen auszusparen.

Dokumentieren Sie Zweck & Speicherung (gerade als Firma wichtig).

✅ Sorgen Sie für gut sichtbare Hinweise.

Ob Privathaus oder Geschäft – eine Videoüberwachung kann viel zur Sicherheit beitragen. Wichtig ist, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben beachten und sich bei Unsicherheiten beraten lassen.

Häufige Fragen

Darf ich meine Nachbarn filmen?

Wie lange darf ich Aufnahmen speichern?

Muss ich ein Schild aufstellen?

Was passiert, wenn ich gegen das Datenschutzgesetz verstosse?

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