Immer mehr Eigentümer und Unternehmen in der Schweiz setzen auf Videoüberwachung – zur Abschreckung und als Beweis im Ernstfall. Doch was ist dabei eigentlich erlaubt? Dieser Beitrag erklärt, wo Kameras eingesetzt werden dürfen, welche Regeln für Datenschutz und Hinweisschilder gelten und worauf speziell KMU achten müssen, damit ihre Videoüberwachung rechtssicher ist.
Eine Kamera am Hauseingang, auf dem Firmengelände oder sogar im Ladeninneren? Immer mehr Private und Unternehmen in der Schweiz setzen auf Videoüberwachung. Doch was ist dabei eigentlich erlaubt – und was nicht?
Wir erklären Ihnen die rechtlichen Grundlagen, praktische Tipps zur Umsetzung und worauf Sie beim Datenschutz achten müssen.
Ja, grundsätzlich dürfen Sie Ihr Haus und Grundstück mit Kameras überwachen – solange Sie keine öffentlichen Bereiche filmen.
Das bedeutet:
✅ Erlaubt: Ihre eigene Einfahrt, Ihr Garten, Haustüren, Garagenplätze auf eigenem Grund.
🚫 Nicht erlaubt: Öffentliche Gehwege, Strassen oder das Nachbargrundstück.
Die Kamera darf also nur Ihr Eigentum filmen, nicht das von Dritten oder öffentlichen Raum.
Auch Unternehmen dürfen ihr Gelände, Eingänge, Lagerhallen oder Innenräume überwachen, wenn es dafür einen legitimen Zweck gibt (z. B. Diebstahlschutz, Zutrittskontrolle).
Dabei müssen Mitarbeiter und Kunden aber über die Videoüberwachung informiert werden (z. B. Hinweisschilder).
In der Schweiz gilt das Datenschutzgesetz (DSG). Dieses schreibt vor:
Aufnahmen dürfen nicht einfach so gespeichert werden. Sie müssen regelmässig geprüft und gelöscht werden, wenn kein Sicherheitsvorfall vorliegt.
Eine Videoüberwachung mit Ton (Audioaufzeichnung) ist besonders heikel. Sie ist in den meisten Fällen nicht erlaubt, da sie tiefere Eingriffe in die Privatsphäre darstellt.
✅ Planen Sie präzise: Was möchten Sie überwachen? Nur die Hauseingänge oder auch Nebengebäude?
✅ Wählen Sie Kameras mit definierbaren Erfassungszonen, um öffentliche Flächen auszusparen.
✅ Dokumentieren Sie Zweck & Speicherung (gerade als Firma wichtig).
✅ Sorgen Sie für gut sichtbare Hinweise.
Ob Privathaus oder Geschäft – eine Videoüberwachung kann viel zur Sicherheit beitragen. Wichtig ist, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben beachten und sich bei Unsicherheiten beraten lassen.
Nein. Die Überwachung darf ausschliesslich Ihr eigenes Grundstück erfassen. Nachbarn oder Passanten dürfen nicht gefilmt werden.
So kurz wie möglich. In der Regel 24–72 Stunden, es sei denn, es gibt ein Ereignis, das eine längere Speicherung rechtfertigt (z. B. Einbruch).
Ja. Sobald Sie eine Videoüberwachung betreiben, müssen Sie mit einem klar sichtbaren Schild auf die Aufzeichnung hinweisen und einen Ansprechpartner nennen.
Das kann zu Beschwerden bei der Datenschutzaufsicht und in gravierenden Fällen zu Bussen führen.